Aktuelles

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Richtungsweisendes Gerichtsurteil „Außenbereichs-Privilegierung von KWEA zur Eigenversorgung“

Veröffentlicht: 19. April 2024

Mit Urteil vom 04.04.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 1 A 10247/23.OVG) bestätigt, dass auch Kleinwindenergieanlagen, die ausschließlich der (privaten) Eigenversorgung dienen, im Außenbereich privilegiert zulässig sind…

„Außenbereichs-Privilegierung von Kleinwindenergieanlagen zur Eigenversorgung“

Mit Urteil vom 04.04.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 1 A 10247/23.OVG) bestätigt, dass auch Kleinwindenergieanlagen, die ausschließlich der (privaten) Eigenversorgung dienen, im Außenbereich privilegiert zulässig sind (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Damit ist eine bisher umstrittene Rechtsfrage obergerichtlich geklärt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen, wogegen noch innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden kann. Die Entscheidung wird am 17.05.2024 rechtskräftig.

In der Entscheidung setzt sich das Gericht mit der Frage auseinander, ob Eigenversorgung aus Erneuerbaren Energien und auch die reine Eigenversorgungsanlage im baurechtlichen Außenbereich in gleicher Weise dem öffentlichen Interesse dienen, wie die Netzeinspeisung von erneuerbarem Strom (vgl. auch die Pressemitteilung vom 17.04.2024:https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/kleinwindenergieanlagen- fuer-eigengebrauch-im-aussenbereich).

Das Gericht stellt dabei fest, dass das überragende öffentliche Interesse aus § 2 EEG auch für Eigenversorgungsanlagen (und insbesondere für Kleinwindenergieanlagen) gilt. Denn auch Eigenversorgungsanlagen leisteten einen Beitrag zum Klimaschutz. Demnach ist also die Vermarktungsform von erneuerbar erzeugtem Strom für das übergeordnete Ziel der Treibhausgasneutralität unerheblich.

Für Windenergieanlagen wurde demgegenüber in der Rechtsliteratur bisher teils vertreten, dass eine Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nur dann anzunehmen sei, wenn der durch die Nutzung der Windenergie erzeugte Strom überwiegend in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist würde (so: Stephan Gatz, in „Windenergieanlagen in der Verwaltungspraxis“, § 3 Rn. 34 ff.). Diese Ansicht wurde in der Vergangenheit behördlich und gerichtlich aufgegriffen, um eine Privilegierung und damit häufig auch die Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall abzulehnen. Mit dieser Rechtsansicht, die sich (irrtümlich) auf die Entstehungsgeschichte des § 35 Abs. 1 BauGB beruft, setzt sich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Detail auseinander und verwirft diese. Der Gesetzgeber habe insbesondere mit § 2 EEG eine eindeutige Wertentscheidung getroffen, wonach auch die Errichtung und den Betrieb von Eigenversorgungsanlagen zur privaten Nutzung im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen.

Daraus folgt auch, dass für die Annahme „entgegenstehender öffentlicher Belange“ ein strenger Maßstab zugunsten der Windenergieanlage anzuwenden ist. Insbesondere sei eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder die Entstehung einer „Splittersiedlung“ durch Kleinwindenergieanlagen nicht zu besorgen. Die streitgegenständlichen Anlagen würden optisch nicht weiter „ins Auge fallen“, weil sie sich dem anliegenden Wohnhaus und der Umgebung unterordnen. Auch sei kein Wildwuchs im Außenbereich zu befürchten, da Kleinwindenergieanlagen stets nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehender Bebauung im Außenbereich wirtschaftlich betrieben werden könnten, sodass die vielfache Errichtung freistehender Anlagen, die unabhängig von bestehender Bebauung zur Netzeinspeisung betrieben werden, nicht zu befürchten sei.

Mit seiner Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz vom 27.02.2023 (1 K 604/22.KO) bestätigt (https://vgko.justiz.rlp.de/presse- aktuelles/pressemitteilungen/detail/errichtung-von-kleinwindenergieanlagen-fuer-den- eigenbedarf-ist-im-aussenbereich-privilegiert).

Online-Workshop am 17.11.2023 | 17:00-19:30 Uhr

Veröffentlicht: 1. November 2023

Der Bundesverband Kleinwindanlagen lädt zu einem Online-Workshop am 17. November 2023 ein. Eingeladen sind alle, die sich für das Thema Kleinwindanlagen interessieren…

Wir – der Vorstand des BVKW – möchten Sie gerne auf unseren Online-Workshop am 17. November 2023 aufmerksam machen!

Treffen Sie Expertinnen und Experten der Kleinwindbranche zu brennenden Themen!

Der Workshop bietet ein interessantes Programm: 3 Fachthemen werden präsentiert mit anschließenden Diskussionsrunden.

Der Workshop bietet zudem Gelegenheit zur Vernetzung mit Spezialisten und zum fachlichen Austausch.

Vor dem Hintergrund steigenden Konfliktpotentials mit der Großwindenergie, aber notwendigen energetischen Lösungen als Alternative zu Kohle, Öl, Gas und Kernkraft spielt die Kleinwindenergie eine zunehmende Rolle zur Erreichung der energiepolitischen Ziele sowie bei der dezentralen Energieerzeugung. Dennoch ist sie viel diskutiert. Bereits heute tun viele Kleinwindanlagen unauffällig Ihren Dienst. Doch viele Möglichkeiten bleiben durch Baurecht und politischen Willen ungenutzt. Können wir uns das erlauben?

Der Workshop liefert Informationen zu den grundlegenden Themen rund um die Kleinwindkraftanlagen.

***** Programmübersicht *****

TOP 1 Begrüßung 17:00-17:05 (Herr Joachim Sroka)

TOP 2 Lobbyarbeit für kleine Windkraftanlagen in denNiederlanden durch NWEA 17:05-17:45 (Frau Koi-de-Bruijne und Herr Koehorn)

TOP 3 Kleinwindanlage errichten – Kriterien, Abfolge,baurechtliche Besonderheiten 17:45-18:30 (Herr Joachim Sroka)

TOP 4 Techn. Genehmigung und Konformitätserklärung 18:30-19:15 (Herr Dr. Frey)

Der BVKW auf der Hannovermesse

Veröffentlicht: 20. Oktober 2023

Der Vorstand des BVKW wird im April 2024 auf der Hannover Messe einen Meilenstein setzen.

Vorgespräche ergaben eine Einbindung in das Messe-Projekt „Energy 4.0“ in der Halle 12.

In der Woche vom 22.-26.April können damit gemeinsam Statements des BVKW abgegeben werden:

A// Nachhaltige Windenergie wird schon täglich unter den großen Windmaschinen geerntet.

B// Die Kleinwindbranche gehört zu der laufenden Energie-Transformation dazu.

C// Für die Gesellschaft wird zukünftig ein bedeutender Industrie-Zweig entstehen.

D// Die Bürokratie muss von den „Verhinderungsvorschriften“ kompetent entschlackt werden.

E// Die Kleinwindbranche verpflichtet sich mit einem kompetenten Qualitätsprogramm.

Einige „Inverkehrbringer“ haben schon eine Beteiligung an diesem gemeinsamen Messestand des BVKW zugesagt.
Gibt es weitere Interessenten an einer Beteiligung?
Dann bitte mich ansprechen: klaus-dieter.balke@bundesverband-kleinwindanlagen.de

Kompetenzfeld Kleinwindkraft in Österreich

Veröffentlicht: 13. Oktober 2023

Protokoll der Video-Sitzung am 6.10.2023

Teilnehmer:

Vorstand Schweizer Verband Kleinwind (wahrscheinlich zukünfiger Name LDI Kleinwindanlagen)

Herren Giger, Stutz, Präsident Wyder

Kompetenzfeld Kleinwindkraft in Österreich

Herr Hirschl Fachhochschhule Wien

Bundesverband Kleinwindanlagen Berlin

Vorstand Balke

Beschlüsse:

Protokoll der Video-Sitzung am 6.10.2023 

Teilnehmer 
Vorstand Schweizer Verband Kleinwind (wahrscheinlich zukünfiger Name LDI Kleinwindanlagen)

Herren Giger, Stutz, Präsident Wyder
Kompetenzfeld Kleinwindkraft in Österreich

Herr Hirschl Fachhochschhule Wien
Bundesverband Kleinwindanlagen Berlin

Vorstand Balke

Beschlüsse:

A// Die zwei Verbände und das Kompetenzfeld Kleinwindkraft werden gegenseitige kostenfreie Mitgliedschaft beantragen.

Lt. Vorgänge im BVKW könnte sich diese Interessensvertretung um den Verband der Niederlande erweitern.

Näheres im online-workshop am 17.11.2023, wird extra eingeladen.

B// Ziel ist es, in den einzelnen Ländern jeweils Beschwernisse oder Schikanen zu Genehmigungen zu erfassen und 

mit Massnahmen zu belegen. Die Strategie des BVKW hinsichtlich technischer Genehmigung wurde verteilt. 

Die Schweiz Ist in 26 Kantone verteilt, Deutschland in 17 zuständige Bundesländer, Österreich in 9 Bundesländer(Gliedstaaten). 

Die Aktion Photovoltaik des Wirtschaftsministeriums um Oliver Krischer ermittelte 136 Schikanen, die im Ostergesetz 2022 als Bundesgesetz die Erstellung von Anlagen sehr vereinfachte.

Oliver Krischer selbst hat den BVKW gefragt „Was kann, was braucht Kleinwind?“ Der BVKW arbeitet genau an dieser Antwort.

Die gemeinsam Vision ist, dass das Massnahmenpaket der drei Verbände als kompetente abgestimmte Forderung zur Erleichterung der Marktvorbereitung Kleinwind 
an die jeweiligen Bundesregierungen gehen. Parallel sollte jeweils mit persönlicher Lobbyarbeit dieser langfristige Vorgang parallel immer begleitet werden.

C// angedacht ist, sich regelmäßig alle 4 Wochen in einer gemeinsamen Video-Schalte auf Stand zu halten.

Liebe Grüße Klaus-Dieter Balke

Beitrag vom Vorstand

Veröffentlicht: 13. April 2023

Die ersten Schritte am 21.März 2023 als Workshop in Bochum des Industriepaktes NRW mit uns
und vielen CEOs oder Vertreter der beteiligten Firmen aus NRW. Eine oft zitierte Meinung war, wer jetzt
nicht nachhaltig wird, der riskiert die Existenz des gesamten Unternehmens.

Im Workshop wurde von mir folgendes erklärt und gewünscht bzw. schriftlich nachgereicht:

Unser BVKW-Projekt „1000 Kläranlagen mit Kleinwind“ in Kooperation mit dem Deutschen Abwasserverband (DWA) fundamentiert sich mit den Leuchtturm-Projekten der Kläranlage in Glückstadt und in 5-11 Kläranlagen in NRW mit dem Emscher Genossenschaft und Lippe-Verband.

  • In NRW gilt der Pflicht-Abstand von Windanlagen incl. Kleinwind mindestens tausend Meter zu
    Gebäuden. Unser Vorschlag gegen diese bedeutenden Hemmnisse ist, dass sofort Kleinwindanlagen (KWEA) bis 50 Meter Höhe in Gewerbe- und Industriegebieten davon ausgenommen
    werden. Voraussetzung ist selbstverständlich ein geordneter Genehmigungsvorgang.
  • In Berlin bearbeitet mein Vorstandskollege Sroka ein zukünftiges Kleinwindprojekt auf einem
    Hochhaus. Dies eröffnet Projekt-Entwicklungen ähnlich Österreich, wo nach Berichten eines BVKW Herstellers diese Aktivitäten schon umgesetzt sind. Weitere BVKW-Projekte auf Gebäuden gehen in
    die gleiche Richtung. Damit könnte ein Meilenstein der dezentralen Energieerzeugung auch in NRW
    gestaltet werden.
  • Fehlende Planungsbüros wurden als Hemmnisse von einigen TB3-Teilnehmern geschrieben. Wir
    beim BVKW sind z.Z. aktiv, diesbezügliche Planungsbüros auch hinsichtlich Besonderheiten der
    Kleinwindbranche zu qualifizieren. Dr. Krüger von DCSP und ich wiesen darauf hin, dass in
    Österreich Planungskosten sogar zu 100 % gefördert werden. Wir sind der Meinung, dass
    kompetente Planung bei neuen Wegen Risiken und Fehlschläge stark vermindert. Fehlschläge auf
    unserem zukünftigen Weg werden garantiert von den „Medien der fossilen Brennstoffindustrie“
    aufgegriffen. Deswegen der Vorschlag, Planungen innerhalb eines Zeitraums zu fördern.
  • Ein Schwerpunkt-Hemmnis, auch bei anderen Gruppen, ist die schleppende Genehmigungsphase.
    Unsere BVKW-Erfahrung ist, dass Baubehörden im Baurecht kompetent sind, aber bei der technischen Genehmigung von Maschinen-Anlagen natürlich nicht. Wir haben bei uns die Absicht, im
    Rahmen der Europäischen CE-Gesetzgebung mit der Konformitätserklärung eine Abkopplung der
    technischen Genehmigung zu erreichen. Andere Verbände arbeiten ähnlich, Verwaltungsbehörden
    bei deren Schwierigkeiten abzuholen und auch zu unterstützen. Eine andere TB-Gruppe berichtet
    von einem diesbezüglichen Best-off-Vorgang. Mein Vorschlag wäre, dass Thema ausführlich als
    Prozess-Analyse an den nächsten Workshop-Tagen aufzunehmen. Unser Vorhaben, Trennung von
    baurechtlicher und technischer Genehmigung, würde dies in unseren weiteren Prozessen
    unterstützen.

Teilnehmer im Kernteam der Energy4climate.nrw, Klaus-Dieter Balke Vorstand BVKW am 21.März 2023

Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Koblenz: Errichtung von Kleinwindenergieanlagen für den Eigenbedarf ist im Außenbereich privilegiert

Veröffentlicht: 13. April 2023

Kleinwindenergieanlagen können als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, unabhängig von der Frage, ob der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Kontaktdaten der Anwaltskanzlei, welche die Kläger erfolgreich vertreten hat: 

Rechtsanwälte Günther
Dr. Dirk Legler
Mittelweg 150
20148 Hamburg
Tel.: +49 40 27 84 94 – 0

Beitrag vom Vorstand

Veröffentlicht: 19. Dezember 2022

Meine Vision einer erfolgreichen Kleinwindbranche bekam heute ein bedeutendes Fundament:

Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat im Düsseldorfer Hilton mit unserem Bundesverband Kleinwindanlagen und zukunftsorientierten Geschäftsführern der Industrie den „Industriepakt für Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit“ mittels Unterschrift vereinbart. Ihre An-sprache war, jetzt wird gehandelt, statt zu reden oder Papiere zu füllen. Sie will in NRW die Industrie so gestalten und begleiten, um gemeinsam eine Vorbildfunktion für andere Länder zu generieren.

Der BVKW war um Mitarbeit gebeten, ich habe nun mit meiner Unterschrift meine Unterstützung im Kernteam zugesagt und wir, der BVKW als Planer, Händler und Hersteller werden uns so professionell aufstellen, dass für diese Liga das geliefert wird, was gewünscht wird. Mit dem Deutschen Abwasser-verband werden in NRW 5 Kläranlagen mit Kleinwind als Vorreiterfunktion in deren Kernteam ausgeplant und umgesetzt. In diesen beiden Kernteams werde ich mich einbringen, um das Projekt „1000 Kläranlagen mit Kleinwind“ zu beeinflussen. Es muss aber auch eingeplant werden, dass wir jetzt Industrieanfragen bekommen als Lastenheft, die mit einem Pflichtenheft zugesagt werden sollten. Diesen wichtigen Start-Prozess zu strukturieren wird meine Hauptarbeit im Jahr 2023 und ich bitte alle Mitglieder im Eigen-interesse mich zu unterstützen. Dann wird in einigen Monaten die Energiewelt mit uns BVKW eine andere sein.

Neue Norm im BauGB (Baugesetzbuch) vereinfacht Baugenehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen

Veröffentlicht: 15. Dezember 2022

Unser Juristischer Beirat, Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler (Rechtsanwälte Günther, Hamburg) informierte uns über folgende erfreuliche Entwicklung:

Für Kleinwindanlagen gibt es eine sehr positive politische und gesetzgeberische Entwicklung durch eine neue Norm im BauGB (Baugesetzbuch)…

Für Kleinwindanlagen gibt es eine sehr positive politische und gesetzgeberische Entwicklung durch eine neue Norm im BauGB (Baugesetzbuch), der der Bundestag in Anfang Dezember verabschiedet hat. Danach soll ab 01.01.23 die von vielen Behörden und Gerichten angeblich bestehende „optisch bedrängende Wirkung“ einer Windanlage als juristisches Argument nur noch dann taugen, wenn der Abstand zwischen den Wohngebäuden und der Kleinwindanlage kleiner ist als die zweifache Höhe der Windanlage. Vielen Kleinwindanlagen dürfte das helfen und auch gegen die immer noch in vielen Bundesländern bestehenden Abstandsflächenvorgaben ist es ein sehr gutes rechtliches Argument. Das ist erfreulich und viel besser als es nach den ersten entsprechenden Referentenentwürfen aus Berlin noch im November zu erwarten war. Hier hat der Bundestag auf einfachem Wege ein gutes Gesetz verabschiedet, das zum 01.01.2023 auch so in Kraft treten wird und für alle Behörden und Gerichte in Deutschland (auch in laufenden Verfahren) verbindliches Recht sein wird.

Online-Workshop am 09.11.2022 | 10:00-14:00 Uhr

Veröffentlicht: 2. November 2022

Der Bundesverband Kleinwindanlagen lädt zu einem Online-Workshop am 9. November 2022 ein. Eingeladen sind alle, die sich für das Thema Kleinwindanlagen interessieren…

Der Bundesverband Kleinwindanlagen BVKW e.V. möchten Sie gerne auf unseren Online-Workshop am 9. November 2022 aufmerksam machen!

Treffen Sie Expertinnen und Experten der Kleinwindbranche zu brennenden Themen!

Der Workshop bietet ein interessantes Programm: 2 Fachthemen werden präsentiert mit anschließenden Diskussionsrunden.

Der Workshop bietet zudem Gelegenheit zur Vernetzung mit Spezialisten und zum fachlichen Austausch.

Vor dem Hintergrund steigenden Konfliktpotentials mit der Großwindenergie, aber notwendigen energetischen Lösungen als Alternative zu Kohle, Öl, Gas und Kernkraft spielt die Kleinwindenergie eine zunehmende Rolle zur Erreichung der energiepolitischen Ziele sowie bei der dezentralen Energieerzeugung. Dennoch ist sie viel diskutiert. Bereits heute tun viele Kleinwindanlagen unauffällig Ihren Dienst. Doch viele Möglichkeiten bleiben durch Baurecht und politischen Willen ungenutzt. Können wir uns das erlauben?

Der Workshop liefert Informationen zu den grundlegenden Themen rund um die Kleinwindkraftanlagen.

***** Programmübersicht *****

         9:45 – 10:00 Uhr            Einwahl in den OnlineWorkshop

       10:00 – 10:15 Uhr            Eröffnung des 2. OnlineWorkshop

       10:15 – 11:30 Uhr            Auswirkungen des „Wind an Landgesetzes“ für Kleinwindanlagen

       11:30 – 12:00 Uhr            Diskussion und Fragerunde

       12:00 – 12:30 Uhr            Pause

       12:30 – 13:30 Uhr            Wie plane ich eine Eigenenergieversorgung?

       13:30 – 14:00 Uhr            Diskussion und Fragerunde

Melden Sie sich jetzt an.

Geschäftspotenzial in Italien

Veröffentlicht: 18. Oktober 2022

In Chiavenna / Italien (bei St.Moritz) hat es ein Austauschgespräch des BVKW-Vorstandes Balke mit einer Italienischen Firma über Kleinwind-anlagen gegeben. Die Firma mit ca. 10 Ingenieuren/innen importiert zur Montage hochwertige und zukunftsträchtige Produkte, wie Wärme-pumpen, Photovoltaik oder Heizungen aus der Schweiz. Der Geschäfts-führer möchte Hersteller kontaktieren, um zukünftig auch Kleinwind-anlagen zu montieren.

Lt. Aussagen des Geschäftsführers sind Investitionen für erneuerbare Energien in Italien zu fünfzig Prozent innerhalb 10 Jahren steuerlich absetzbar.

Der BVKW möchte nun diesen Geschäftskontakt an BVKW-Mitglieder weitergeben, damit eventuelle Geschäftsbeziehungen aufgebaut werden können.

Bei Interesse, wenden Sie sich bitte unter Angaber Ihrer Mitgliednummer per Mail an: info@bundesverband-kleinwindanlagen.de.

Klaus-Dieter Balke 18.10.2022 Tremezzina/Comer See

BVKW-Papier vom 07.07.2022

Veröffentlicht: 27. Juli 2022

Dieses BVKW-Papier dokumentiert die Resultate des ganztägigen BVKW-Online-Workshop am 29.Juni 2022.

Zuarbeit zum Koalitionsvertrag 2021 – Kleinwindanlagen

Veröffentlicht: 12. Juli 2022

In Vorbereitung der Koalitionsverhandlungen der Grünen mit der SPD und der FDP hat der Bundesverband Kleinwindanlagen e.V. folgenden Entwurfstext eingebracht:

Workshop in Berlin am 29.06.2022 | 10:00-16:30 Uhr

Veröffentlicht: 3. Juni 2022

Der Bundesverband Kleinwindanlagen lädt zu einem Online-Workshop ein. Eingeladen sind alle, die sich für das Thema Kleinwindanlagen interessieren…

Liebe Freunde des Windes,

am 29. Juni 2022 findet nach langer Zeit wieder ein Workshop statt. Die Corona-Pandemie scheint derzeit unter Kontrolle und globale Themen wie Klimaschutz, Erderwärmung und CO2 sind in aller Munde. Hinzu kommt die Notwendigkeit, auf geopolitischer Ebene unabhängig von Energielieferanten aus anderen Ländern zu werden.

Dies alles gibt dem weitern Ausbau der Kleinwindenergieanlagen mächtig Rückenwind.

Haarsträubendes Gerichtsurteil gegen Mini-Windanlage: Klage per Crowdfunding unterstützen

Veröffentlicht: 3. Juni 2022

Ein Ehepaar will in die klimafreundliche Eigenversorgung durch Windenergie investieren. Die Ablehnung der Baugenehmigung für die Kleinwindanlage wird vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das höchst umstrittene Urteil soll nun auf der nächsten Instanz neu aufgerollt werden. Wichtig: vorher muss per Crowdfunding die Summe für die Finanzierung des Prozesses eingeworben werden…